Unwirksamer Bescheid: Deutsche Wohnen entgeht DSGVO-Bußgeld in Millionenhöhe

Ein Bußgeldbescheid gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen ist vorerst unwirksam. Die Berliner Datenschutzbehörde will den Beschluss anfechten lassen.

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Die Deutsche Wohnen ist einer der größten Immobilienkonzerne Europas.
Die Deutsche Wohnen ist einer der größten Immobilienkonzerne Europas. (Bild: Fabrizio Bensch/Reuters)

Das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen entgeht offenbar einem Bußgeldbescheid in Millionenhöhe wegen Datenschutzverstößen. Eine Sprecherin der Berliner Justiz bestätigte am Mittwoch auf Anfrage von Golem.de, dass das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid mit Beschluss vom 18. Februar 2021 eingestellt worden sei. Der Bußgeldbescheid der Landesdatenschutzbehörde vom September 2019 leide unter gravierenden Mängeln und könne daher nicht Gegenstand des Verfahrens sein. Die Behörde kann innerhalb einer Woche nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Kammergericht einlegen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk verlangte wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Zahlung von 14,5 Millionen Euro von der Immobiliengesellschaft. Zum Teil sollen Jahre alte persönliche Daten von Mietern in einem Archiv gespeichert worden sein, ohne dass eine Löschmöglichkeit vorgesehen gewesen sei. Zudem habe keine Überprüfung, ob das Speichern der Daten weiterhin zulässig sei, stattgefunden. Dabei habe es sich beispielsweise um Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge gehandelt.

Die Deutsche Wohnen hatte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Da die Behörde den Widerspruch nicht akzeptierte, musste eine Strafkammer des Landgerichts darüber entscheiden. Die Zuständigkeit einer Strafkammer ergibt sich aus Paragraf 41 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Das Unternehmen ist einer der größten Vermieter in Berlin. Nach eigenen Angaben verfügte der Konzern zum 30. September 2020 über 162.700 Wohneinheiten und 3.000 Gewerbeeinheiten.

Nachtrag vom 24. Februar 2021, 12:38 Uhr

Die Landesdatenschutzbehörde wollte sich auf Anfrage von Golem.de nicht zu dem Beschluss äußern, da er der Behörde noch nicht vorliege.

Nachtrag vom 24. Februar 2021, 16:13 Uhr

Die Berliner Datenschutzbehörde teilte nach Erhalt und Sichtung des Beschlusses mit: "Der derzeitigen Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Berlin liegt die Rechtsauffassung zugrunde, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur bei nachweisbarem Verschulden von Leitungspersonen verhängt werden können." Das Landgericht setze sich damit in Widerspruch zu den Datenschutzaufsichtsbehörden und auch dem Landgericht Bonn, das die Regeln des deutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes europarechtskonform ausgelegt habe. "Das Recht, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen, steht der Berliner Staatsanwaltschaft zu. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird die Staatsanwaltschaft dementsprechend bitten, von diesem Recht Gebrauch zu machen", hieß es weiter.

In dem erwähnten Verfahren vor dem Landgericht Bonn war ein Bußgeldbescheid gegen den Internetdienstleister 1&1 bestätigt worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, der den Bescheid verhängt hat, akzeptierte anschließend die Entscheidung des Gerichts, die Höhe des Bußgeldes von ursprünglich 9,6 Millionen Euro auf 900.000 Euro zu reduzieren.

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Nasenbaer 27. Feb 2021

Vollkommen richtig, spätestens nach Wirksamwerden des Mietvertrags kann das Ding weg...

M.P. 25. Feb 2021

Stimmt - dafür hatte da die CSU das Wirtschaftsministerium... Seitdem aber eine...

franzropen 25. Feb 2021

Tja falsch gedacht. das Problem ist das laut Berliner Gericht juristische Personen jeine...

masel99 24. Feb 2021

Nur weil es eine Unterschriftenaktion für ein Volksentscheid gibt, heißt es nicht das da...



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